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   VG Augsburg, 12.04.2012 - Au 7 E 12.432   

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VG Augsburg, 12.04.2012 - Au 7 E 12.432 (https://dejure.org/2012,10160)
VG Augsburg, Entscheidung vom 12.04.2012 - Au 7 E 12.432 (https://dejure.org/2012,10160)
VG Augsburg, Entscheidung vom 12. April 2012 - Au 7 E 12.432 (https://dejure.org/2012,10160)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Recht von einer ausländischen Fahrerlaubnis im Inland Gebrauch zu machen;Fahrerlaubnisentziehung nach Cannabiskonsum;Erteilung einer Fahrerlaubnis der Kl. B in Tschechien nach Führerscheinmaßnahme im Inland entgegen Art. 11 Abs. 4 Satz 1 der Richtlinie ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (18)

  • VGH Bayern, 07.10.2010 - 11 CS 10.1380

    Zweimalige Straßenverkehrsteilnahme mit einer jeweils über 1,6 ‰ liegenden

    Auszug aus VG Augsburg, 12.04.2012 - Au 7 E 12.432
    Im Rahmen des einstweiligen Rechtsschutzes hat aber aus Gründen des effektiven Rechtschutzes (Art. 19 Abs. 4 GG) eine Entscheidung zu erfolgen (BayVGH vom 7.10.2010, Az. 11 CS 10.1380; VG München a.a.O.).

    Bei der Glaubhaftmachung des Anordnungsanspruchs ist dem entscheidenden Gericht auch eine eigene Auslegung des Europarechts möglich (vgl. BayVGH vom 7.10.2010 a.a.O.; VG München a.a.O.).

    Ebenso wie in den Fällen, in denen der Bedeutungsgehalt einer Vorschrift des nationalen Rechts höchstrichterlich noch nicht geklärt ist, haben sie - unbeschadet ihrer Befugnis und ggf. ihrer Verpflichtung, auf eine Klärung der Rechtslage durch die dazu letztinstanzlich berufene Stelle hinzuwirken - über an sie herangetragene Streitsachen jedenfalls dann auf der Grundlage ihrer eigenen Rechtsüberzeugung zu befinden, wenn die Entscheidung über solche Rechtsschutzgesuche nicht zurückgestellt werden kann (BayVGH vom 7.10.2010 a.a.O RdNr. 22; VG München a.a.O. RdNr. 22).

    Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof und die Bayerischen Verwaltungsgerichte München und Ansbach gehen in Entscheidungen des vorläufigen Rechtschutzes nach der Vorlage an den Europäischen Gerichtshof von einer strikten Anwendbarkeit der Richtlinie 2006/126/EG ohne Abstellen auf weitere Erfordernisse oder Einschränkungen aus (BayVGH vom 7.10.2010 a.a.O.; VG München a.a.O.; VG Ansbach vom 5.1.2012, Az. An 10 S 11.02219).

  • EuGH, 01.03.2012 - C-467/10

    Die Weigerung eines Mitgliedstaats, einen Führerschein auszustellen, kann die

    Auszug aus VG Augsburg, 12.04.2012 - Au 7 E 12.432
    (4) Bedenken gegen eine solche Auffassung sieht die Kammer auch nicht aufgrund des Urteils des Europäischen Gerichtshofs vom 1. März 2012 (Rechtssache Akyüz, Az. C-467/10).

    Der Europäische Gerichtshof stellt in seiner Entscheidung vom 1. März 2012 (a.a.O.) auf diese Begründung explizit ab, weil diese nicht in Art. 8 Abs. 4 der Richtlinie 2006/126/EG aufgeführt ist (vgl. RdNr. 58 des Urteils).

    Der Europäische Gerichtshof bestätigt vielmehr in seiner Entscheidung vom 1. März 2012 (a.a.O.), dass die in Art. 8 Abs. 4 der Richtlinie 2006/126/EG genannten Maßnahmen tauglich sind, die Gültigkeit einer Fahrerlaubnis eines anderen Mitgliedstaates nicht anzuerkennen.

  • VGH Bayern, 20.07.2011 - 11 CS 11.1228

    Wiederholte Entziehung der Fahrerlaubnis in Deutschland

    Auszug aus VG Augsburg, 12.04.2012 - Au 7 E 12.432
    Es bestand nämlich nach der dargelegten Auffassung die Verpflichtung der deutschen Staatsgewalt, eine entgegen Art. 11 Abs. 4 Satz 1 der Richtlinie 2006/126/EG erteilte ausländische EU-Fahrerlaubnis nicht anzuerkennen (vgl. BayVGH vom 20.7.2011, Az. 11 CS 11.1228, RdNr. 27).

    Nach Nr. 9.5 der Anlage 4 zur FeV setzt die Wiedererlangung der Fahreignung nach vorangegangenem Betäubungsmittelgebrauch eine einjährige Drogenabstinenz sowie einen tiefgreifenden, stabilen Einstellungswandel im Umgang mit Betäubungsmitteln voraus, angesichts dessen gewährleistet ist, dass der Betroffene nach dem Ablauf des Einjahreszeitraums sein früheres Drogenkonsumverhalten nicht alsbald wieder aufnimmt (BayVGH vom 20.7.2011 a.a.O. RdNr. 28).

    Da Betäubungsmittel im Harn (ausgenommen bei sehr intensivem Gebrauch von Cannabis) maximal vier Tage, zum Teil sogar nur 24 Stunden lang nachweisbar sind (vgl. BayVGH vom 20.7.2011 a.a.O. RdNr. 28 m.w.N.), erlauben die Analysen des Urins des Antragstellers eine Beurteilung der Drogenfreiheit nur für diese kurze Spanne.

  • EuGH, 22.11.2011 - C-590/10

    Köppl - Art. 104 § 3 Abs. 1 der Verfahrensordnung - Richtlinie 91/439/EWG - Art.

    Auszug aus VG Augsburg, 12.04.2012 - Au 7 E 12.432
    Eine erweiterte Fahrerlaubnis muss auch nach erfolgter Eignungsprüfung bzgl. der Erweiterung nicht anerkannt werden, wenn dieser Erweiterung eine Fahrerlaubnis zu Grunde liegt, die mit einer Unregelmäßigkeit behaftet ist, welche deren Nichtanerkennung rechtfertigt (vgl. EuGH vom 22.11.2011, Rechtssache Köppl, Az. C-590/10; vom 13.10.2011, Az. C-224/10).

    Daher ist auch eine Befreiung des Nachweises der Erfüllung von Grundanforderungen möglich (vgl. EuGH vom 22.11.2011 a.a.O. RdNr. 46), weil dies ja bereits früher geprüft wurde.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 20.01.2010 - 16 B 814/09

    Ende des EU-Führerscheintourismus durch die 3. Führerscheinrichtlinie

    Auszug aus VG Augsburg, 12.04.2012 - Au 7 E 12.432
    Eine wirksame Bekämpfung des Führerscheintourismus setzt aber voraus, dass auch vergleichsweise strenge inländische Eignungsvorschriften, wie sie in der Bundesrepublik Deutschland bestehen, nach einer Entziehung der inländischen Fahrerlaubnis nicht umgangen werden können (vgl. BayVGH vom 10.11.2009, Az. 11 CS 09.2082; OVG Nordrhein-Westfalen vom 20.1.2010, Az. 16 B 814/09; a.A. OVG Koblenz vom 17.2.2010, Az. 10 B 11351/09).
  • VGH Bayern, 10.11.2009 - 11 CS 09.2082

    Feststellung der fehlenden Berechtigung, von einer ab dem 19. Januar 2009 trotz

    Auszug aus VG Augsburg, 12.04.2012 - Au 7 E 12.432
    Eine wirksame Bekämpfung des Führerscheintourismus setzt aber voraus, dass auch vergleichsweise strenge inländische Eignungsvorschriften, wie sie in der Bundesrepublik Deutschland bestehen, nach einer Entziehung der inländischen Fahrerlaubnis nicht umgangen werden können (vgl. BayVGH vom 10.11.2009, Az. 11 CS 09.2082; OVG Nordrhein-Westfalen vom 20.1.2010, Az. 16 B 814/09; a.A. OVG Koblenz vom 17.2.2010, Az. 10 B 11351/09).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 17.02.2010 - 10 B 11351/09

    Fahrerlaubniserteilung während des Laufs einer Sperrfrist

    Auszug aus VG Augsburg, 12.04.2012 - Au 7 E 12.432
    Eine wirksame Bekämpfung des Führerscheintourismus setzt aber voraus, dass auch vergleichsweise strenge inländische Eignungsvorschriften, wie sie in der Bundesrepublik Deutschland bestehen, nach einer Entziehung der inländischen Fahrerlaubnis nicht umgangen werden können (vgl. BayVGH vom 10.11.2009, Az. 11 CS 09.2082; OVG Nordrhein-Westfalen vom 20.1.2010, Az. 16 B 814/09; a.A. OVG Koblenz vom 17.2.2010, Az. 10 B 11351/09).
  • EuGH, 13.10.2011 - C-224/10

    Apelt - Richtlinie 91/439/EWG - Gegenseitige Anerkennung der Führerscheine -

    Auszug aus VG Augsburg, 12.04.2012 - Au 7 E 12.432
    Eine erweiterte Fahrerlaubnis muss auch nach erfolgter Eignungsprüfung bzgl. der Erweiterung nicht anerkannt werden, wenn dieser Erweiterung eine Fahrerlaubnis zu Grunde liegt, die mit einer Unregelmäßigkeit behaftet ist, welche deren Nichtanerkennung rechtfertigt (vgl. EuGH vom 22.11.2011, Rechtssache Köppl, Az. C-590/10; vom 13.10.2011, Az. C-224/10).
  • VGH Bayern, 28.07.2009 - 11 CS 09.1122

    Im Jahr 2006 erteilte tschechische Fahrerlaubnis

    Auszug aus VG Augsburg, 12.04.2012 - Au 7 E 12.432
    (2) Aus der österreichischen Fahrerlaubnis vom 15. März 2011 ergibt sich kein weitergehendes Recht als aus der ursprünglichen tschechischen Fahrerlaubnis, weil diese nur im Wege des Umtauschs erworben wurde (vgl. BayVGH vom 28.7.2009, Az. 11 CS 09.1122, RdNr. 29).
  • VGH Bayern, 28.02.2011 - 11 CS 10.2648

    Österreichischer Staatsangehöriger

    Auszug aus VG Augsburg, 12.04.2012 - Au 7 E 12.432
    Gerade der Fall des Antragstellers zeigt, dass Gefahren für die Sicherheit des Straßenverkehrs, die von fahrungeeigneten Personen ausgehen, dann nicht zuverlässig beurteilt werden können, wenn ein anderer EU-Mitgliedstaat als derjenige, in dem es zum Entzug, zur Beschränkung oder zur Aussetzung der Fahrerlaubnis gekommen ist, über die Neuerteilung dieser Berechtigung befindet (BayVGH vom 28.2.2011, Az. 11 CS 10.2648, RdNr. 38).
  • EuGH, 26.06.2008 - C-329/06

    Verkehr - Tschechische Führerscheine, die Deutschen nach dem Entzug ihrer

  • EuGH, 09.07.2009 - C-445/08

    Wierer - Art. 104 § 3 Abs. 1 der Verfahrensordnung - Führerschein - Richtlinie

  • VGH Bayern, 16.08.2010 - 11 B 10.1030

    Vorabentscheidungsersuchen an den Europäischen Gerichtshof - Voraussetzungen für

  • VGH Bayern, 11.08.2008 - 11 CS 08.832

    Aberkennung des Rechts, von einer tschechischen Fahrerlaubnis im Bundesgebiet

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 13.10.2009 - 16 B 1067/09

    Gebrauchmachen von einer EU-Fahrerlaubnis auf dem Gebiet der BRD nach der

  • VG München, 04.11.2011 - M 1 S 11.3961

    Anerkennungsfähigkeit einer nach dem 19. Januar 2009 erworbenen EU-Fahrerlaubnis

  • VGH Bayern, 22.06.2009 - 11 CE 09.1089

    Vorläufige Feststellung der Berechtigung, von einer ausländischen

  • VG Ansbach, 05.01.2012 - AN 10 S 11.02219

    Erteilung einer EU-Fahrerlaubnis nach dem 19. Januar 2009; Anwendbarkeit von § 28

  • VG Augsburg, 23.07.2012 - Au 7 S 12.847

    Fahrerlaubnisentzug nach Nichtbeibringung eines ärztlichen Gutachtens

    Bei einem lediglich fehlerhaft begründeten - wo die Angabe der Rechtsgrundlage zu verorten ist - Verwaltungsakt ist dem Gericht im Hinblick auf den dolo-agit-Grundsatz dessen Aufhebung untersagt, wenn feststeht, dass der Verwaltungsakt im Ergebnis nicht zu beanstanden ist und sichergestellt ist, dass die Behörde ihn bei Anwendung der richtigen Norm genauso erlassen hätte (vgl. VG Augsburg vom 12.4.2012 Az. Au 7 E 12.432 RdNr. 59; VG München vom 4.11.2011, Az. M 1 S 11.3961, RdNr. 21; Kopp/Schenke, VwGO, § 113 RdNr. 77).
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